Klartext · Altersvorsorge

Wenn sogar die Finanzaufsicht zweifelt: Was die BaFin über Lebensversicherungen sagt – und was das für deinen Vertrag heißt

Von Johannes Metzger · Finanzcoach & unabhängiger Anlageberater · Lesezeit: ca. 9 Minuten

Irgendwo in deinem Ordner liegt er vermutlich: der Vertrag, der „sich um deine Rente kümmert". Eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung, vor Jahren unterschrieben, seitdem läuft sie. Was die wenigsten wissen: Die deutsche Finanzaufsicht BaFin prüft seit einiger Zeit systematisch, ob sich solche Verträge für die Kundinnen und Kunden überhaupt lohnen – und sie ist dabei erstaunlich deutlich geworden. Das ist keine Randnotiz aus der Fachpresse. Das betrifft möglicherweise deinen Ordner.

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Die Aufsicht schaut hin: Kundennutzen, Kosten und die Frage, ob sich dein Vertrag wirklich für dich rechnet.

Was gerade passiert – in einfachen Worten

Die BaFin ist so etwas wie der TÜV der Finanzbranche: die staatliche Aufsicht, die Banken und Versicherer kontrolliert. Und dieser TÜV hat sich in den letzten Jahren eine Frage vorgenommen, die eigentlich selbstverständlich klingt: Nützen Lebensversicherungsprodukte eigentlich den Menschen, die sie kaufen – oder vor allem denen, die sie verkaufen? „Kundennutzen" heißt das im Behördendeutsch, international spricht man von „Value for Money".

Seit 2023 gibt es dazu verbindliche Erwartungen der Aufsicht an die Versicherer. Seitdem wurden Daten von Dutzenden Anbietern erhoben, mehr als ein Fünftel des Marktes wurde intensiv geprüft – und die Konsequenzen sind real: Einige Produkte ohne angemessenen Kundennutzen wurden vom Markt genommen, bei anderen wurden die Kosten im Bestand gesenkt, in manchen Fällen gab es sogar rückwirkende Kompensationen für Kunden. Die zuständige BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens brachte es öffentlich auf den Punkt: Lebensversicherungen sollten den Bedürfnissen und Renditeerwartungen der Kunden gerecht werden – „Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht."

Lass diesen Satz kurz wirken. Das sagt nicht ein Verbraucherschützer, nicht ein Blogger, nicht ich. Das sagt die staatliche Aufsicht über die Branche, die sie beaufsichtigt.

Die Zahlen dahinter – und die Schere, die kaum jemand kennt

Der wichtigste Begriff, den du dafür kennen solltest, sind die Effektivkosten: Sie sagen, um wie viele Prozentpunkte die Kosten deines Vertrags deine jährliche Rendite mindern. Klingt abstrakt, ist aber die vielleicht wichtigste Zahl deines ganzen Vertrags. Die aktuellen Erhebungen der BaFin zeigen: Bei fondsgebundenen Produkten liegen die Effektivkosten im teuersten Viertel des Markts bei langer Laufzeit inzwischen um die 1,9 Prozent – Tendenz durch den Druck der Aufsicht immerhin sinkend.

Das eigentlich Brisante ist aber eine Schere, über die selten gesprochen wird: Wer seinen Vertrag vorzeitig beendet, zahlt drauf – und zwar massiv. Wird ein 30-Jahres-Vertrag zur Hälfte beendet, können die Effektivkosten laut BaFin auf bis zu 3,2 Prozent steigen, weil die hohen Abschlusskosten der ersten Jahre dann nie wieder aufgeholt werden. Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Bei manchen Anbietern kündigen bis zu 50 Prozent der Kunden vorzeitig. Die Hälfte. Diese Produkte rechnen sich – wenn überhaupt – nur für Menschen, die 30 Jahre durchhalten. Verkauft werden sie aber an alle.

Was zwei Prozentpunkte Kosten wirklich bedeuten – eine Modellrechnung: Du sparst 300 € im Monat über 25 Jahre. Erwirtschaften die Fonds im Schnitt 6 % pro Jahr, stünden am Ende rund 208.000 € auf dem Papier. Kosten dich Vertrag und Fonds davon 2 Prozentpunkte jährlich, bleiben etwa 154.000 €. Rund 54.000 € Unterschied – mehr als die Hälfte deiner gesamten Einzahlung von 90.000 €. (Vereinfachte Modellrechnung mit konstanten Werten; reale Ergebnisse schwanken.) Kosten sind keine Fußnote. Sie sind oft der Unterschied zwischen einem guten und einem enttäuschenden Ergebnis.

Die Aufsicht schaut übrigens auch dorthin, wo es richtig unangenehm wird: etwa auf Rückvergütungen („Kickbacks"), die Fondsgesellschaften im Hintergrund an Vermittler zahlen – ein System von Anreizen, das mit deinem Nutzen als Kundin wenig zu tun hat.

Und dann ist da noch etwas, das in keiner BaFin-Statistik steht, das ich aber aus meiner täglichen Praxis kenne: Ich habe Verträge auf dem Tisch gehabt, die nach vielen Jahren Laufzeit noch immer rund 20 Prozent im Minus standen – gemessen an dem, was eingezahlt wurde. Das ist ein Extrembeispiel, und es spielen immer mehrere Faktoren hinein. Aber der wichtigste davon wird fast nie ausgesprochen: Diese Verträge werden nach der Unterschrift in der Regel nie wieder angefasst. Kein Blick auf die Fondsauswahl, keine Prüfung, keine Anpassung – jahrzehntelang. Ein Depot schaut man sich an; ein Vertrag verschwindet im Ordner. Wer damals in schwache Fonds vermittelt wurde, bleibt im schlimmsten Fall drei Jahrzehnte in schwachen Fonds – und die Kosten laufen trotzdem jeden Monat weiter. Der teuerste Fehler ist deshalb selten die Unterschrift selbst. Es ist das Nie-wieder-Hinschauen danach.

Ich habe das vor Jahren zugespitzt formuliert – heute klingt die Aufsicht ähnlich

Wer mich kennt, weiß: Ich habe zu diesem Thema schon vor Jahren einen Artikel geschrieben, in dem ich bewusst provokant formuliert habe, dass manche dieser Konstruktionen einem legalisierten Vermögenstransfer gleichen – vom Kunden zum Anbieter, mit Duldung des Gesetzgebers. Das war zugespitzt, und es hat mir nicht nur Freunde gemacht. Heute lese ich die nüchternen Veröffentlichungen der Aufsicht – Produkte vom Markt genommen, Kosten gesenkt, Kompensationen gezahlt – und stelle fest: Die Richtung war richtig. Nur der Ton war meiner.

Und trotzdem ist mir eines wichtig, gerade weil ich selbst aus dieser Branche komme: Das ist kein Pauschalurteil über alle Versicherungen oder alle Berater. Die BaFin selbst betont, dass die meisten Anbieter fair mit ihren Kunden umgehen – es geht um die Ausreißer, die schwarzen Schafe. Es gibt sinnvolle Absicherungen, es gibt Verträge mit wertvollen alten Garantien, und es gibt Kolleginnen und Kollegen, die hervorragend beraten. Das Problem ist nicht die Versicherung an sich. Das Problem ist ein Vertriebssystem, das jahrzehntelang davon gelebt hat, dass niemand nachrechnet. Genau das ändert sich gerade – und das ist eine gute Nachricht für dich.

Und die betriebliche Altersvorsorge?

Ein Ausblick, den ich für wichtig halte: Auch hinter vielen betrieblichen Altersvorsorgen (bAV) – etwa Direktversicherungen über den Arbeitgeber – stecken genau dieselben Produktbausteine: Lebensversicherungen mit Kostenstrukturen, die selten jemand hinterfragt, weil „das ja über die Firma läuft". Meine Einschätzung: Der Blick der Aufsicht auf den Kundennutzen wird vor dieser Welt nicht haltmachen, und die Reformdebatte um die Altersvorsorge tut ihr Übriges. Wenn du eine bAV hast – vielleicht auch eine ruhende aus einem früheren Job –, gelten für sie dieselben Fragen wie für jeden privaten Vertrag: Was kostet sie wirklich? Und was bleibt für dich übrig?

Was das jetzt für deinen Vertrag heißt – drei Schritte, keine Panik

Schritt 1: Nicht kündigen. Erst verstehen. Das Schlechteste, was du nach diesem Artikel tun kannst, ist eine Kurzschluss-Kündigung. Gerade ältere Verträge können wertvolle Garantien oder Steuervorteile enthalten, und eine vorzeitige Beendigung hat – siehe oben – ihren eigenen Preis. Erst kommt die Bestandsaufnahme, dann die Entscheidung.

Schritt 2: Hol dir die Zahlen. Nimm deine letzte Standmitteilung zur Hand und fordere bei deinem Versicherer zwei Dinge an: die aktuellen Effektivkosten deines Vertrags und den aktuellen Rückkaufswert. Beides steht dir zu. Allein diese Anfrage bringt oft mehr Klarheit als Jahre des Vermutens.

Schritt 3: Rechne – oder lass rechnen. Mit diesen Zahlen lässt sich nüchtern vergleichen: Was bringt Weiterführen bis zum Ende? Was eine Beitragsfreistellung? Was eine Kündigung mit eigener Anlage des Rückkaufswerts? Das ist keine Gefühlsfrage, sondern Mathematik – Zahlen lügen nicht. Wie so eine Prüfung abläuft, habe ich im Artikel zur Lebensversicherungs-Auszahlung beschrieben.

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Häufige Fragen

Soll ich meine fondsgebundene Lebensversicherung jetzt kündigen?

Nicht vorschnell. Ob Weiterführen, Beitragsfreistellung oder Kündigung die beste Option ist, hängt von deinem konkreten Vertrag ab – von Kosten, Garantien, Steuerregeln und Restlaufzeit. Das lässt sich exakt berechnen und sollte vor jeder Entscheidung berechnet werden.

Was sind Effektivkosten?

Die eine Zahl, die alle Kosten deines Vertrags bündelt: Sie gibt an, um wie viele Prozentpunkte deine jährliche Rendite durch sämtliche Kosten gemindert wird. Zwei Prozent Effektivkosten bedeuten: Erwirtschaften deine Fonds 6 %, kommen bei dir nur etwa 4 % an.

Woher bekomme ich die Zahlen zu meinem Vertrag?

Von deinem Versicherer: Fordere schriftlich die aktuellen Effektivkosten und den Rückkaufswert an – beides muss er dir nennen. Die jährliche Standmitteilung ist der Startpunkt; für die Bewertung zählt dann der ehrliche Vergleich der Optionen.

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Stand: Juli 2026. Die genannten Kennzahlen stammen aus öffentlichen Veröffentlichungen der BaFin zur Wohlverhaltensaufsicht; die Modellrechnung dient der Veranschaulichung. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Prüfung deines Vertrags.